Fokus auf Sicherheit und Kostensenkung.
Machen Sie den ersten Schritt.
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Dienstleistungen.
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Gefährdungsbeurteilung
Das Gesetz verpflichtet Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter. Die B·A·D-Gruppe hilft mit Erfahrung und Fachkenntnis. Mehr
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Prüfobjektmanagement (POM)
Es gibt über 2.500 Prüfvorschriften. Wir fokussieren Sie auf das Wesentliche. Informieren Sie sich jetzt. Mehr
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Brandschutz
Vermeiden Sie Risiken - Brandschutz beginnt und endet mit Prävention. Fragen Sie unsere Brandschutzexperten. Mehr
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Explosionsschutz
Explosionsschutz ist vielleicht dringender als Sie denken. Viele brauchen ihn – die Wenigsten wissen darüber Bescheid. Mehr
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Gefahrstoffmanagement
Mit der Gefahrstoffverordnung von 2005 wächst der Verantwortungsdruck auf Unternehmen. Mehr
Über B·A·D
Die B·A·D-Gruppe betreut mit mehr als 2.200 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2007 betrug der Umsatz 141 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit der europäischen Marke TeamPrevent zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen. Mehr
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitnehmerschutz
Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern sind Grundsteine für den Erfolg eines Betriebes. Diese Feststellung ist nicht neu, doch wussten Sie eigentlich, dass Sie als Arbeitgeber rechtlich für den Schutz Ihrer Belegschaft verantwortlich sind?
§ 5 Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber u. a. zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Und das gilt nicht nur für den Betreiber risikoreicher Anlagen wie Chemiefabriken. Ebenso haftet der Arbeitgeber z. B. in einer Verlagsgruppe, ein Gastronom oder ein Spediteur für die Gesundheit seiner Belegschaft. Der Gesetzestext beschreibt eine Vielzahl präventiver Maßnahmen, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig sind. Unternehmen erkennen häufig viel zu spät, wo die Gefahren lauern - mit tief greifenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen.
B·A·D hilft: Gefährdungsbeurteilung
Jahrelange Erfahrung und Fachkenntnis zeichnen das Expertenteam der B·A·D GmbH im Bereich der Gefährdungsbeurteilung aus. Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und bieten u. a.
- die präventive Beurteilung möglicher Unfall- und Gesundheitsgefahren in Ihrem Betrieb,
- notwendige Informationen zur Aufrechterhaltung eines ungestörten Betriebsablaufes nach Unfällen oder bei Erkrankungen,
- professionelle und neutrale Systemüberprüfungen durch externe Begutachtung.
Die Gefährdungsbeurteilung der B·A·D GmbH gibt Unternehmen den Anstoß und die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Machen Sie den ersten Schritt!
Prüfobjektmanagement (POM)
Gefahren am Arbeitsplatz
Eine unsichere Trittleiter ist nur eines der vielen Sorgenkinder, auf die Experten der B·A·D GmbH tagtäglich treffen: Verschiedenste Einflüsse belasten die Substanz von Arbeitsmitteln und Anlagen. Materialermüdungen oder kleinste Beschädigungen können dabei für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen gefährlich werden.
Gesetzliche Pflicht zur Sicherheit
Arbeitsmittel und Anlagen müssen deshalb auf Mängel, Verschleiß und Sicherheit überprüft werden - und das regelmäßig. Genauso wie Gefährdungsbeurteilungen sind auch Prüfungen von Arbeitsmitteln gesetzlich vorgeschrieben. Nicht zuletzt die Betriebsicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber zur frist- und vor allem normgerechten Prüfung der Arbeitsmittel. Eine große technische Herausforderung.
B·A·D hilft: POM
Die B·A·D GmbH ist einer der größten sicherheitstechnischen Dienstleister ihrer Branche. Damit unsichere Arbeitsmittel oder defekte Anlagen nicht zu Stolpersteinen für Ihren Betrieb werden, bieten wir
- softwareunterstütztes Prüfobjektmanagement (POM) für die fristgerechte Identifizierung prüfbedürftiger Arbeitsmittel und Anlagen,
- Eskalationsmanagement zur firmeninternen Benachrichtigung akuter Prüffristen
und –aufgaben, - Bereitstellung einer aktuellen Datenbank mit über 2.500 Prüfvorschriften und Regelungen,
- bei Bedarf Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen durch die B·A·D GmbH.
Setzen Sie nicht die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter aufs Spiel. Wir helfen, wenn Schäden gefährlich und teuer werden können.
Brandschutz
Der Ernstfall
Defekte an Elektrogeräten sind nur eine von vielen Ursachen für Großbrände in deutschen Unternehmen. Die Folgen sind verheerend: Statistisch gesehen, müssen 70 % der von Brandkatastrophen betroffenen Firmen anschließend Insolvenz anmelden. Außerdem haftet der Arbeitgeber mitunter für Brände in seinem Unternehmen: Nach dem ArbSchG § 3 ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Sicherheit, für den betrieblichen Arbeits- und Brandschutz verantwortlich.
B·A·D hilft: Brandschutz
Brandschutz endet und beginnt mit Prävention. Dazwischen gilt es komplexe Themen wie Brandschutzverordnungen, Verhalten im Brandfall oder Maßnahmen der Gebäuderäumung zu beachten. Deshalb: Vertrauen Sie unseren Brandschutzexperten. Unser Team vermindert Risiken in Ihrem Unternehmen; und lässt Sie ruhig schlafen. Im Rahmen des Brandschutzes bietet die B·A·D GmbH u. a.:
- Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Brandschutzordnungen, Alarm- und Feuerwehrpläne sowie der Fluchtwegpläne,
- Unterweisung von Mitarbeitern wie z. B. Führungskräften, Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen,
- Überwachung der Nutzbarkeit von Fluchtwegen,
- Teilnahme an bzw. Durchführung von regelmäßigen Brandschutzbegehungen,
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehören, der Feuerwehr und den Feuerversicherern.
Der betriebliche Brandschutz ist eine hohe und komplexe Verantwortung. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Explosionsschutz
Der Selbstcheck
Lagern in Ihrem Unternehmen brennbare Flüssigkeiten oder Gase? Arbeiten Ihre Maschinen mit brennbaren Stoffen? Wenn Sie diesen kurzen Selbstcheck mit Ja beantworten, ist Ihr Betrieb sicherlich mit den verschiedenen Risiken vertraut. Zugleich kennen Sie vermutlich die zentrale Bedeutung des in § 6 der Betriebssicherheitsverordnung geforderten Explosionsschutzdokuments: Es verpflichtet bei vorliegenden Explosionsgefahren zur Erarbeitung abgestimmter Schutzkonzepte.
Unsichtbare Gefahren
Sollten Sie das Explosionsschutzdokument nicht kennen, ist professioneller Rat dringend erforderlich. Darüber hinaus treten Explosionsgefahren selten so offensichtlich zu Tage wie durch große Mengen Benzin oder Gas; vielleicht liegen in Ihrem Betrieb aber auch gar keine Risiken vor und sie tragen hohe Kosten für überzogene Schutzmaßnahmen.
B·A·D hilft: Explosionsschutz
Wesentliche Elemente des Explosionsschutzes wie die Risikoeinschätzung oder Schutzkonzepterstellung hat die B·A·D GmbH in der Kompetenzgruppe Explosionsschutz vereint: Landesweit erstellen Spezialisten praxisnahe Lösungen. Im Rahmen des Explosionsschutzes bieten wir u. a. die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes. Darin sind enthalten:
- Risikobewertung von Verfahren, Geräten und Anlageteilen auf die Gefahr von explosionsfähigen Atmosphären,
- Darstellung von Zoneneinteilungen und Schutzmaßnahmen,
- Aufnahme explosionsfähiger Stoffe, Dokumentation der sicherheitstechnischen Kennzahlen,
- Aufnahme explosionsgefährdeter Bereiche, Bildung von Betrachtungsbereichen,
- auf Betrachtungsbereiche bezogene Dokumentation aller vorhandenen technischen Schutzmaßnahmen, Ableitung empfohlener Maßnahmen,
- Abgleich der getroffenen organisatorischen Schutzmaßnahmen, Ableitung empfohlener Maßnahmen,
- Zusammenführung aller notwendigen Dokumentationen zu einem Explosionschutzdokument gemäß § 6 BetrSichV.
Vertrauen Sie unseren Experten: Wir erkennen die Gefahren in Ihrem Unternehmen und bereiten Sie auf eventuelle Notfälle vor.
Gefahrstoffmanagement
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind heute weit verbreitet. Sind es Chemikalien in der Forschung oder Terpentin im kleinen Handwerksbetrieb: toxische Gemische begegnen Arbeitnehmern/Innen an vielen Arbeitsplätzen. Die Eigenschaften von Gefahrstoffen reichen von explosionsgefährlich, über krebserzeugend bis hin zu umweltgefährlich. Um Mensch und Umwelt zu schützen, wurde 1986 schließlich die Gefahrstoffverordnung erlassen.
GefStoffV 2005
Mit der neuen GefStoffV von 2005 wächst der Verantwortungsdruck auf Unternehmen. Wesentlicher Baustein der gesetzlichen Novellierung ist die Einführung eines Schutzstufenkonzeptes. Pflichten des Arbeitgebers sind nun:
- präventive Informationsbeschaffung über Gefahrenstoffe zur Gefährdungsbeurteilung,
- Maßnahmenfestlegung für Not- und Unfälle,
- Regelungen zum Brand- und Explosionsschutz,
- Organisation einer arbeitsmedizinischen Betreuung,
- ausgeweitete Informationspflicht gegenüber Mitarbeiter/Innen,
- höhere Anforderungen für Fachkräfte der Arbeitssicherheit und an Arbeitsmediziner.
B·A·D hilft: Betriebliches Gefahrstoffmanagement
Im Rahmen bisheriger Maßnahmen sind diese Aufgaben von Unternehmen allein kaum noch zu bewältigen. Im Rahmen des betrieblichen Gefahrstoffmanagements bietet die B·A·D GmbH u. a. folgende Dienstleistungen:
- Abwicklung der Informationspflichten,
- tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV als Vertiefung der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- Aufstellung des Gefahrstoffverzeichnisses,
- Beratung bei der Organisation der Schutzmaßnahmen (keine arbeitsmedizinische Betreuung),
- Überarbeitung / Erstellung von Betriebsanweisungen,
- Unterstützung bei Unterweisungen,
- Ermittlung der notwenigen AM-Untersuchungen.
Auf fachlich hohem Niveau gewähren wir Ihnen damit die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und vor allem das Wichtigste: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Impressum
Dienstanbieter
B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Herbert-Rabius-Straße 1
53225 Bonn
Deutschland
| Telefon: | +49 (0)228 40072-0 |
| Telefax: | +49 (0)228 40072-885 |
| Geschäftsführer: | Prof. Dr. Bernd Siegemund |
| André Panienka | |
| Ust.IdNr | DE811573298 |
| Handelsregister | HRB 6426 (Amtsgericht Bonn) |
| E-Mail: | info [szAT] bad-gmbh [szDOT] de |
| Internet: | www.bad-gmbh.de |
Konzeption, Design und Technische Realisierung
sunzinet AG (Internetagentur Köln/Bonn)
Algemeine Geschäfts Bedingungen
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DIN-Zertifikat
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Die DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH) bestätigt der B·A·D die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17020:2004 zur Durchführung von Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Gefährdungen und Feststellung ihrer Übereinstimmung mit bestimmten Anforderungen. |
